Die Wintermonate Januar und Februar sind eine Zeit, in der es zu extremen Witterungsverhältnissen kommen kann. Wer entscheidet darüber, ob die Schüler*innen zur Schule kommen müssen oder nicht? Und wer entscheidet über Distanzunterricht oder andere Maßnahmen bei Unwetter?
Unter folgendem Link des Schulministeriums können Sie sich umfangreich informieren: https://www.schulministerium.nrw/extreme-witterung
Grundsätzlich gelten folgende zwei Erlasse:
-
Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und extremen Wettereignissen (Runderlass vom 10.10.2022, ABI.NRW. 10/2022)
-
Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen (Runderlass vom 29.05.2015, ABI, NRW, S. 354, 12-51 Nr. 1 Abschnitt 3, Abs. 2.1)
Demnach entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können die Eltern morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken.
Im Falle einer extremen Witterung / Wetterlage informieren wir Sie und euch zum Vorgehen am BGA direkt über die Homepage.