Elterninfo 7: „Mahnungsbriefe“ (Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW)

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler*innen,

laut Erlass des Schulministeriums NRW vom 24.03.2020 wurden die Schulen angewiesen, in diesem Schuljahr wegen des derzeit ruhenden Schulbetriebs keine Benachrichtigungen wegen Versetzungsgefährdung zu versenden.

Hieraus folgt, dass wie sonst im Falle einer fehlenden Benachrichtigung die Minderleistung in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung unberücksichtigt bleibt. Ansonsten gelten die jeweiligen Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.

Zu beachten ist hierbei APO-SI, Paragraph 7: Ist mit der Versetzung der Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden, werden bei der Entscheidung über die Versetzung und die Vergabe des Abschlusses oder der Berechtigung auch Minderleistungen berücksichtigt, die nicht abgemahnt worden sind. In diesen Fällen finden demnach alle Minderleistungen Berücksichtigung.

Allgemeine Informationen zu den Versetzungsregelungen können Sie/könnt ihr dauerhaft unter folgendem Link einsehen:

https://www.bg-altena.de/uebersicht/angebot/mittelstufe/1007-versetzungsbestimmungen-und-schullaufbahnberatung.html
 

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