Aufgrund von Rückfragen möchten wir Ihnen auf diesem Wege noch einmal Transparenz schaffen, wie mit Schüler*innen umzugehen ist, die im Unterricht einschlägige Krankheitssymptome aufweisen. Infolge finden Sie einige Richtlinien auf der Grundlage der Verordnung des Ministeriums für Schule und Bildung vom 3. August.
Schüler*innen, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, Halsschmerzen, trockenen Husten, Verlust des Geschmacks-/ Geruchssinns) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig und daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen. Bis zum Verlassen der Schule sind sie getrennt unterzubringen und angemessen zu beaufsichtigen. Die Schüler*innen sollen nicht in Begleitung zweier Mitschüler*innen zum Sekretariat geschickt werden. Die zuständige Lehrkraft benachrichtigt das Sekretariat telefonisch, daraufhin wird die Abholung des Kindes am jeweiligen Raum organisiert.
Darüber hinaus benachrichtigt die zuständige Lehrkraft die Klassenleitung. Die Eltern werden durch die Klassenleitung aufgefordert, die Symptomatik von ärztlicher Seite abklären zu lassen. Bei Wiederaufnahme des Unterrichts soll der Klassenleitung eine Bemerkung im Schulplaner vorgelegt werden, in der die Eltern garantieren, dass sie für die notwendigen Maßnahmen gemäß der Hygienevorschriften Sorge getragen haben.
Auch Schnupfen bzw. ein leichtes „Kratzen im Hals“ können nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit dieser Symptome soll die Schule den Eltern unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG empfehlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen. Auch in diesem Fall soll der Klassenleitung bei Wiederaufnahme des Unterrichts eine Bemerkung im Schulplaner vorgelegt werden. (s.o.)
Ihre Schulleitung
Hinweise des Schulministeriums finden Sie hier:
Ein Ablaufverfahren zur Orientierung finden Sie unter folgendem Link.