Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
seit 5 Wochen befindet sich das Land im Krisenmodus. Für uns alle war dies keine einfache Zeit und natürlich beschäftigt uns die Frage, wann und wie es weitergeht.
Am letzten Mittwoch und am Donnerstag gab es dazu in den Abendstunden eine Informationsmail des Ministeriums.
Die erweiterte Schulleitung des Burggymnasiums hat am Donnerstag getagt, die Schulleitungen der Stadt Altena mit dem Schulträger am Freitag. In diesen Sitzungen wurden erste Maßnahmen bezüglich der Wiedereröffnung der Schulen festgelegt.
1. Zeitliche Überlegungen
Bis jetzt wissen wir, dass die Schulen am 4. Mai schrittweise wieder geöffnet werden sollen. Bis dahin sieht der Fahrplan für unsere Schule nach momentanem Stand so aus:
Ab 20.04.: Fortführung des Homeschooling für alle Schüler*innen. Diese Fortführung wird etwas anders organisiert, als bisher. Nähere Informationen erhalten Sie über die Homepage (Artikel vom 17.04., Jgst. 5-9: Optimierung des Homeschoolings). Sollten Sie Anregungen zum Homeschooling haben, dann schreiben Sie uns bitte an die Mailadresse homeschooling at burggymnasium-altena.de.
20.04. bis 22.04.: Lehrerinnen und Lehrer dürfen sich in den Schulen organisatorisch auf die Wiedereröffnung vorbereiten und alle notwendigen Voraussetzungen für den Schulbetrieb schaffen.
Ab 23.04.: Schüler*innen der Q2 können an modularen Angeboten zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung in der Schule teilnehmen. Der Plan dazu wird in den nächsten Tagen veröffentlicht.
In den nächsten zwei Wochen dürfen nur Lehrer*innen, Schüler*innen der Q2, Schüler*innen in Notbetreuung, städt. Personal der Schulen, Handwerker und Mitarbeiter der Kommune die Schule betreten. Anfragen und die Bitte um Bescheinigungen o.ä. bitten wir schriftlich per Mail an sekretariat at burggymnasium-altena.de zu richten.
2. Hygienemaßnahmen
Bisher gibt es für die Schulen nur einen Hygieneplan nach § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Weitergehende Handlungsempfehlungen durch das Schulministerium sollen noch kommen. Trotzdem können wir hier schon einige Empfehlungen aussprechen, die zu Hause vielleicht schon eingeübt werden können.
- Abstand halten; d.h., möglichst nur zu zweit und hier mit einem Abstand von 1,5 Metern unterwegs sein.
- Mundschutz; d.h., außerhalb der eigenen Wohnung und auf dem Weg bis zum Klassenraum ein Mundschutztuch tragen. Dies schützt andere vor Infektionen und wenn es von allen getragen wird, dann letztlich auch einen selber.
- Handhygiene; d.h., kein Händeschütteln und regelmäßiges Waschen der Hände mit Seife. In der Schule stehen in allen Unterrichtsräumen Seifenspender und Papierhandtücher zur Verfügung. Es empfiehlt sich beim Betreten und beim Verlassen des Unterrichtsraumes einmal die Hände zu waschen. Kontaktflächen werden in den Pausen durch Personal des Schulträgers desinfiziert.
Außerdem wird der Schulträger an den Eingangsbereichen der Schule und an ausgewählten Stellen der Schule (ähnlich wie in Kliniken) Desinfektionsspender anbringen.
Es sei sicherheitshalber darauf hingewiesen, dass der Missbrauch dieser Schutzeinrichtungen deutlich bestraft werden wird.
- Bewegung in Verkehrsflächen; d.h., wie beim Autoverkehr gilt das Rechtsgehgebot. Alle Personen gehen in den öffentlichen und schulischen Verkehrsflächen möglichst weit rechts und versuchen so Abstände von 1,5 Metern oder mehr einzuhalten.
- Lerngruppengrößen; hier haben wir noch keine eindeutigen Angaben. Es wird aber darauf hinauslaufen, dass die Gruppengröße in Abhängigkeit von der Raumgröße zu gestalten ist. Vermutlich dürfen sich dabei nicht mehr als 10 Schüler*innen in einem Unterrichtsraum befinden.
3. Personalsituation
Das Ministerium befürchtet, dass sich als Folge der Pandemie erhöhte Krankenstände ergeben.
Außerdem ergeben sich für bestimmte Personengruppen besondere Risiken. Zum Umgang mit den damit verbundenen Fragen werden in Bälde weitere Informationen übermittelt.
4. Schülerbeförderung
Die Frage einer infektionsschutzrechtlich zulässigen Benutzung von Bussen und Bahnen gehört nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung und auch nicht in den Zuständigkeitsbereich der Kommunen. Dies haben beide Stellen deutlich zum Ausdruck gebracht. Andererseits kann ich alle Befürchtungen hierzu gut verstehen. Bitte wenden Sie sich mit Fragen hierzu an die MVG. Die weiterführenden Schulen Altenas haben ihre Befürchtungen hierzu bereits gegenüber der MVG zum Ausdruck gebracht.
5. Notbetreuung
Solange es für die jüngeren Schülerinnen und Schüler keinen geregelten Unterricht geben kann, wird das Notbetreuungsangebot, insbesondere für die Jahrgangsstufen fünf bis sechs, aufrechterhalten.
Es soll zudem ab dem 23. April 2020 um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden, um auch denjenigen Eltern ein Angebot machen zu können, die aufgrund des Wiedereinstiegs an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Hierzu wird das Ministerium rechtzeitig weitere Informationen veröffentlichen.
Leider können wir Ihnen auf Grund fehlender Informationen keine weitergehenden Auskünfte geben. Sobald es diese gibt, werden wir sie veröffentlichen. Bis dahin wünsche ich Ihnen starke Nerven und bleiben Sie gesund.
Ihr und Euer
Hans-Ulrich Holtkemper