INFO der MVG Lüdenscheid
Kulanzregelung im Schülerverkehr zu Schuljhresbeginn
Die Schüler bekommen ihre neuen SchulwegMonatsTickets erst in der Schule ausgehändigt, so dass nicht alle Schüler direkt zu Schuljahresbeginn über einen gültigen Fahrausweis verfügen.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten haben sich die Verkehrsunternehmen des WestfalenTarifs darauf verständigt, die Schüler vom ersten Schultag am Mittwoch, den 28.08.2019 bis einschließlich Dienstag, den 03.09.2019 zu befördern, auch wenn sie keinen Fahrausweis vorweisen können. Im gleichen Zeitraum finden keine Fahrausweisprüfungen im Schülerverkehr statt.
Erst ab Mittwoch, dem 04.09.2019 werden auch wieder die Schüler kontrolliert und dann wird auch wieder Schülern ohne Fahrkarte ein reguläres EBE ausgestellt.
Bei EBE-Fällen, die ab Mittwoch, dem 04.09.2019 bis einschließlich Dienstag, den 17.09.2019 festgestellt werden und bei denen nachträglich ein SchulwegMonatsTicket oder SchülerTicket Westfalen-Süd als personengebundener Fahrausweis vorgelegt wird, erfolgt keine Erhebung des ermäßigten EBE-Betrages in Höhe von 7,00 €, wenn das SchulwegMonatsTicket bzw. SchülerTicket Westfalen-Süd innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des EBE-Falls vorgelegt wird. Diese letzte „14-Tage-Frist“ (Feststellung am 17.09.2019) endet dann am 01.10.2019.