Leider gab es in der Vergangenheit an Wochenenden und in den Abendstunden rund um die Schule unliebsamen Besuch. Jugendliche und junge Erwachsene hinterließen Vandalismusschäden und Reste ausufernder Parties.
Um Straftaten zu verhindern bzw. aufzuklären und als Vandalismusprävention wird das Gelände jetzt nach Art. 6 Abs. 1 lit f DS-GVO in Verbindung mit § 4 BDSG (neu) videoüberwacht.
Ansprechpartner: Die Schulleitung, der Datenschutzbeauftragte der Schulen im Märkischen Kreis